Speisekarte online: Was Schweizer Restaurants beachten müssen
Digitale Speisekarte auf der Restaurant-Website? Diese rechtlichen Anforderungen gelten in der Schweiz 2026 — konkret, ohne Juristendeutsch.
Viele Restaurantbetreiber laden ihre Speisekarte als PDF auf die Website — fertig, Haken gesetzt. Doch genau dabei entstehen typische Fehler, die rechtlich heikel werden können. Denn was auf der analogen Karte am Tisch gilt, gilt auch online. Dieser Artikel zeigt, welche konkreten Angaben auf einer digitalen Speisekarte in der Schweiz nicht fehlen dürfen.
Warum die digitale Speisekarte nicht mit der Tisch-Karte gleichzusetzen ist
Die Tisch-Karte liegt vor dem Gast, er kann nachfragen. Online ist das anders: Jemand entscheidet vor dem Besuch — oder bestellt direkt darüber. Fehlt eine Angabe, gibt es keine Servicekraft, die ergänzt. Das Schweizer Lebensmittelrecht unterscheidet deshalb nicht zwischen stationärer und digitaler Kennzeichnung. Wenn du ein Gericht online zeigst und dabei einen Preis nennst, gelten dieselben Informationspflichten wie am Tisch.
Pflicht 1: Preise klar und vollständig ausweisen
Das Schweizer Preisbekanntgaberecht (PBV) verlangt, dass Preise für Konsumentinnen und Konsumenten eindeutig erkennbar sind. Für Restaurants bedeutet das:
- MWST muss im Preis enthalten sein — kein Kleingedrucktes wie «zuzüglich 8.1 % MWST».
- Der Preis gilt pro Portion, nicht pro 100 g oder pro Person (ausser bei geteilten Gerichten, wo das ausdrücklich angegeben ist).
- Servicesurcharges, Couvertgebühren oder ähnliches müssen separat und sichtbar ausgewiesen werden — nicht erst auf der Rechnung.
Ein häufiger Fehler: Das PDF der Tisch-Karte wird 1:1 hochgeladen, die Fussnote mit der MWST-Information fehlt, weil sie auf Seite 4 der gedruckten Karte stand. Online lädt kaum jemand alle Seiten.
Pflicht 2: Allergenkennzeichnung — auch digital
Das Thema Allergene hat einen eigenen Platz verdient: Ein separater Artikel zur Allergen-Kennzeichnung auf der Restaurant-Website geht gezielt auf das Schweizer Lebensmittelrecht in diesem Bereich ein. Kurz zusammengefasst gilt: Die 14 Hauptallergene gemäss Schweizer Lebensmittel-Informationsverordnung (LIV) müssen deklariert sein — auch wenn du die Speisekarte digital anbietest. «Angaben auf Anfrage» ist online weniger haltbar als am Tisch.
Pflicht 3: Sprachliche Vollständigkeit
Betreibst du ein Restaurant in einem mehrsprachigen Kanton oder richtest du dich erkennbar an eine internationale Kundschaft, solltest du prüfen, ob deine Speisekarte in der lokalen Amtssprache vollständig ist. Eine Karte nur auf Englisch oder nur auf Deutsch, wenn der Standort im Tessin liegt, kann problematisch sein. Das gilt besonders für Angaben zu Zutaten und Allergenen.
Pflicht 4: Herkunftsbezeichnungen korrekt verwenden
«Tessiner Merlot», «Walliser Raclette», «Bündner Fleisch» — solche Bezeichnungen sind in der Schweiz geschützt oder zumindest reguliert. Wer auf der Website mit geografischen Angaben wirbt, muss sicherstellen, dass das Produkt tatsächlich die entsprechenden Anforderungen erfüllt. Das gilt nicht nur für die physische Karte, sondern auch für die Online-Version und für Social-Media-Posts.
Wer seine Social Media Management Services oder seine Website-Inhalte von einer Agentur erstellen lässt, sollte diese Angaben vorab klären — denn die inhaltliche Verantwortung liegt beim Betrieb, nicht bei der Agentur.
Pflicht 5: Vegetarisch, vegan, glutenfrei — wenn schon, dann korrekt
Viele Restaurants kennzeichnen Gerichte mit Symbolen: «V» für vegetarisch, «vegan», «GF» für glutenfrei. Sobald du diese Labels verwendest, bindest du dich rechtlich. Ein Gericht, das du als vegan kennzeichnest und das versteckte tierische Zutaten enthält, kann zu Reklamationen und im Extremfall zu rechtlichen Konsequenzen führen. Wichtig: Es gibt in der Schweiz keine einheitlich geschützte Definition von «glutenfrei» auf Speisekarten, aber die Lebensmittelinformationsverordnung setzt trotzdem Grenzen.
Wenn du solche Labels verwendest, empfiehlt es sich, einen kurzen Hinweis einzufügen, was sie bei dir konkret bedeuten — und ob Kreuzkontamination möglich ist.
Typische Stolperstellen bei PDF-Speisekarten
| Problem | Risiko |
|---|---|
| Veraltetes PDF online, Preise stimmen nicht mehr | Preisbekanntgabeverstoss, Verärgerung von Gästen |
| Allergene nur in der gedruckten Karte | Informationspflicht nicht erfüllt |
| Kein Datum der letzten Aktualisierung | Keine Transparenz, schwer nachweisbar |
| Saisonale Karte ist monatelang gleich | Irreführende Informationen |
| Schlechte Lesbarkeit auf Mobilgeräten | Gäste springen ab, Angaben schwer erkennbar |
PDF ist technisch die bequemste Lösung, aber oft die schlechteste aus Nutzersicht und aus rechtlicher Sicht. Eine HTML-Speisekarte ist aktualisierbar, mobil lesbar und durchsuchbar — und sie lässt sich besser mit strukturierten Daten auszeichnen, was die Auffindbarkeit in Google verbessert.
Was eine professionell umgesetzte Restaurant-Website anders macht
Bei Websites für Restaurants geht es nicht nur um Design, sondern darum, dass alle Pflichtangaben an der richtigen Stelle sitzen und bei Änderungen einfach aktualisiert werden können. Ein Content-Management-System, das dein Team selbst bedienen kann, ist hier deutlich wertvoller als ein statisches PDF.
Sieh dir an, wie wir solche Projekte umsetzen: Auf unserer Seite Unsere Projekte & Referenzen findest du konkrete Beispiele, wie wir Struktur und Inhalte bei Restaurant-Websites anlegen.
Wenn du dir unsicher bist, wie deine aktuelle Website rechtlich dasteht, lohnt sich ein kostenloses Erstgespräch buchen — wir schauen uns das gemeinsam an.
Auf einen Blick
- Preise inklusive MWST ausweisen, Zusatzgebühren separat kennzeichnen
- Alle 14 Hauptallergene deklarieren — auch in der Online-Speisekarte
- Geschützte Bezeichnungen (z. B. «Walliser Raclette») nur verwenden, wenn berechtigt
- Symbole wie «vegan» oder «GF» nur einsetzen, wenn du sie einhalten kannst
- PDF-Speisekarten regelmässig aktualisieren und auf Mobilgeräten testen
- Bei mehrsprachigen Regionen: Lokale Amtssprache abdecken
Rechtliche Sicherheit und eine gute Nutzererfahrung schliessen sich nicht aus — beides lässt sich mit der richtigen technischen Grundlage gleichzeitig erreichen.
Häufige Fragen
Muss ich auf meiner Restaurant-Website die MWST separat ausweisen?
Nein, im Gegenteil: In der Schweiz müssen ausgewiesene Preise die MWST bereits enthalten. Ein separater Hinweis wie «zuzüglich 8.1 % MWST» ist für Konsumentinnen und Konsumenten nicht zulässig. Der Endpreis muss immer klar und vollständig sichtbar sein — sowohl auf der physischen Karte als auch auf der Website.
Reicht ein PDF als Speisekarte auf der Restaurant-Website rechtlich aus?
Ein PDF ist rechtlich nicht grundsätzlich unzulässig, birgt aber praktische Risiken: Es wird oft nicht aktualisiert, ist auf Mobilgeräten schwer lesbar und kann leicht unvollständige Angaben enthalten. Aus rechtlicher Sicht gelten dieselben Informationspflichten wie bei einer HTML-Speisekarte — das PDF muss also alle Pflichtangaben vollständig enthalten.
Wie oft muss ich die Online-Speisekarte meines Restaurants aktualisieren?
Es gibt keine gesetzliche Vorgabe zur Aktualisierungsfrequenz, aber veraltete Preise oder Inhalte können als irreführend eingestuft werden. Empfehlenswert ist, die Online-Speisekarte immer synchron mit der Tisch-Karte zu halten. Ein Datum der letzten Aktualisierung schafft Transparenz für Gäste und zeigt, dass Informationen gepflegt werden.
Was gilt in der Schweiz als geschützte geografische Herkunftsbezeichnung bei Speisen?
Die Schweiz kennt verschiedene Schutzstufen: AOP (Appellation d'Origine Protégée) schützt Produkte wie Gruyère oder Walliser Raclette, IGP schützt geografische Angaben wie Bündner Fleisch. Wer diese Bezeichnungen auf der Speisekarte oder Website verwendet, muss sicherstellen, dass das Produkt tatsächlich zertifiziert ist. Auskünfte dazu erteilt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW).
Welche Konsequenzen drohen, wenn Allergene auf der Restaurant-Website fehlen?
Fehlende Allergeninformationen können als Verstoss gegen die Schweizer Lebensmittel-Informationsverordnung (LIV) gewertet werden. Im schlimmsten Fall drohen Beanstandungen durch das kantonale Lebensmittelinspektorat oder zivilrechtliche Konsequenzen, wenn ein Gast aufgrund falscher Informationen einen allergischen Schock erleidet. Auch reputationsbezogene Schäden durch negative Bewertungen sind ein reales Risiko.
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