Restaurant-Website Schweiz: Pflichtangaben-Checkliste 2026
Welche Angaben gehören zwingend auf jede Schweizer Restaurant-Website? Diese Checkliste zeigt, was fehlt — und was rechtlich relevant ist.
Viele Restaurantbetreiber investieren in schöne Fotos, eine Speisekarte als PDF und eine Google-Maps-Einbettung — und übersehen dabei, welche Angaben gesetzlich oder faktisch zwingend auf die Website gehören. Das kann zu Abmahnungen, Bussgeldern oder schlicht zu Umsatzverlust führen, weil Gäste im falschen Moment abspringen. Dieser Artikel listet konkret auf, was nicht fehlen darf — und warum.
Hinweis: Dieser Artikel behandelt keine Allergenkennzeichnung (dafür gibt es einen separaten Beitrag) und kein Impressum (ebenfalls bereits behandelt). Hier geht es um alles andere, was regelmässig vergessen wird.
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Was "Pflichtangaben" auf einer Restaurant-Website konkret bedeutet
Der Begriff ist weiter gefasst, als viele denken. Einerseits gibt es rechtliche Mindestanforderungen — aus dem Schweizer Lauterkeitsrecht (UWG), dem Datenschutzgesetz (revDSG) und kantonalen Gastgewerbegesetzen. Andererseits gibt es Angaben, die zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, aber faktisch fehlen dürfen, weil Google sie zur Relevanzbeurteilung heranzieht oder weil Gäste ohne sie schlicht nicht buchen.
Die folgende Checkliste trennt beides sauber.
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Checkliste: Rechtlich relevante Pflichtangaben
1. Vollständige Kontaktangaben — mehr als nur ein Telefon
Das UWG verlangt, dass Konsumentinnen und Konsumenten den Anbieter eindeutig identifizieren und kontaktieren können. Für ein Restaurant bedeutet das:
- Firmenname so, wie er im Handelsregister steht (falls eingetragen) oder die Einzelfirma mit vollständigem Namen der Inhaberin / des Inhabers
- Physische Adresse (kein Postfach allein)
- E-Mail-Adresse — ein Kontaktformular allein reicht gemäss gängiger Auslegung nicht
- Telefonnummer (nicht zwingend, aber in der Gastronomie faktisch notwendig)
2. MWST-Nummer bei Umsätzen über dem Pflichtgrenze
Wenn das Restaurant MWST-pflichtig ist (Jahresumsatz über CHF 100 000), muss die MWST-Nummer auf der Website nicht zwingend stehen — das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Allerdings: Sobald Preise kommuniziert werden (z.B. Menüs mit CHF-Angaben), müssen diese inkl. MWST ausgewiesen sein oder ein klarer Hinweis vorhanden sein, dass alle Preise die Mehrwertsteuer von 8.1 % enthalten. Ein kleiner Satz am Ende der Speisekarte genügt.
3. Datenschutzerklärung nach revDSG
Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz. Jedes Restaurant, das:
- ein Kontaktformular betreibt,
- einen Newsletter verschickt,
- Reservierungstools einsetzt oder
- Google Analytics / Meta Pixel verwendet,
braucht zwingend eine Datenschutzerklärung — auf Schweizer Recht zugeschnitten, nicht einfach eine DSGVO-Vorlage aus Deutschland. Wer Reservierungen über ein eingebettetes Tool (z.B. TheFork, OpenTable, ein eigenes System) entgegennimmt, muss zudem darauf hinweisen, welche Daten dabei an Dritte übermittelt werden.
4. Cookie-Banner: Wann er wirklich nötig ist
Viele Restaurantwebsites schleppen einen Cookie-Banner mit, obwohl sie ihn nicht brauchen — oder umgekehrt. Die Faustregel:
| Situation | Banner nötig? |
|---|---|
| Nur technisch notwendige Cookies (z.B. Session-Cookie) | Nein |
| Google Analytics 4 mit IP-Anonymisierung, Server in der EU | Empfohlen, juristisch grau |
| Meta Pixel, TikTok Pixel, Google Ads Conversion | Ja, eindeutig |
| Eingebettetes YouTube-Video | Ja, oder Zwei-Klick-Lösung |
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Checkliste: Faktisch notwendige Angaben (kein Gesetz, aber kein Gast)
5. Öffnungszeiten — mit Ausnahmen
Öffnungszeiten fehlen selten, aber sie sind oft unvollständig. Was regelmässig vergessen wird:
- Ruhetage explizit nennen ("Montag geschlossen")
- Küchenschluss separat angeben, wenn er abweicht
- Betriebsferien oder saisonale Schliessung als Hinweis
6. Reservierungsmöglichkeit — und wie sie funktioniert
Wenn das Restaurant Reservierungen annimmt: Wie genau? Per Telefon? Per E-Mail? Über ein Online-Tool? Der Gast soll keine drei Seiten suchen müssen. Wer Reservierungen über TWINT, einen eigenen Mitgliederbereich oder ein separates Buchungssystem abwickelt, sollte den Ablauf in zwei Sätzen erklären.
7. Parkplatzsituation und Anfahrt
Klingt trivial, ist es nicht. Besonders für Restaurants ausserhalb von Stadtzentren oder mit schwieriger Parkplatzsituation ist ein kurzer Hinweis relevant — für die Gäste und für die lokale Suchmaschinenoptimierung.
8. Zahlungsmittel
Gäste, die reservieren oder für Gruppen planen, fragen oft vorab: Wird Karte akzeptiert? TWINT? Nur Bar? Ein einzeiliger Hinweis auf der Kontaktseite oder im Footer verhindert Missverständnisse am Tisch.
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Was Betreiber häufig falsch machen
Fehler 1: Die Speisekarte existiert nur als PDF. Google kann PDF-Inhalte eingeschränkt lesen. Wer seine Menüs als Text auf der Website hat, wird bei lokalen Suchen besser gefunden — und kann auch Preise korrekt mit MWST-Hinweis auszeichnen.
Fehler 2: Datenschutzerklärung aus einem deutschen Generator. Das revDSG unterscheidet sich in mehreren Punkten von der europäischen DSGVO. Eine direkte Übernahme ist nicht rechtskonform.
Fehler 3: Kontaktformular ohne Hinweis auf Bearbeitungszeit. "Wir antworten innerhalb von 24 Stunden" — ein Satz, der Vertrauen schafft und gleichzeitig Erwartungen steuert.
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Wie FruchtDigital das umsetzt
Wer eine neue Website für sein Restaurant plant, sollte diese Punkte von Beginn an einbauen — nicht nachträglich als Pflaster. Auf Websites für Restaurants siehst du, wie wir das strukturell angehen: von der Menü-Darstellung als barrierefreien HTML-Text bis zur integrierten Datenschutzerklärung nach Schweizer Recht.
Einen Überblick über Pakete und was sie kosten, findest du auf unserer Preise & Pakete-Seite — transparent, ohne versteckte Positionen.
Und falls du unsicher bist, ob deine bestehende Website diese Punkte abdeckt: Ein kostenloses Erstgespräch dauert 30 Minuten und bringt Klarheit.
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Auf einen Blick
Eine rechtskonforme und konversionsstarke Restaurant-Website in der Schweiz braucht:
- ✅ Vollständige Identifikationsangaben (Firmenname, Adresse, E-Mail)
- ✅ MWST-Hinweis bei allen Preisangaben (8.1 % inkl.)
- ✅ Datenschutzerklärung nach revDSG — nicht aus einem deutschen Generator
- ✅ Cookie-Banner nur dort, wo er rechtlich nötig ist
- ✅ Öffnungszeiten inkl. Ruhetage und Küchenschluss
- ✅ Klarer Reservierungsweg
- ✅ Hinweis auf Zahlungsmittel
- ✅ Menükarte als lesbaren Text, nicht nur als PDF
Diese Liste ist kein Ersatz für eine individuelle Rechtsberatung, aber sie deckt die häufigsten Lücken ab, die wir bei Schweizer Restaurant-Websites beobachten.
Häufige Fragen
Welche Angaben muss ein Schweizer Restaurant auf seiner Website zwingend machen?
Mindestens Firmenname, physische Adresse und eine erreichbare E-Mail-Adresse. Dazu kommt eine Datenschutzerklärung nach revDSG, wenn ein Kontaktformular, ein Reservierungstool oder Tracking-Dienste wie Google Analytics eingesetzt werden. Alle Preisangaben müssen die Mehrwertsteuer von 8.1 % einschliessen oder einen entsprechenden Hinweis enthalten.
Muss ein Restaurant in der Schweiz eine MWST-Nummer auf der Website angeben?
Nein, die MWST-Nummer selbst ist auf der Website nicht zwingend anzugeben. Was jedoch vorgeschrieben ist: Preise müssen stets inkl. MWST ausgewiesen sein. Ein Hinweis wie "Alle Preise inkl. 8.1 % MWST" am Ende der Speisekarte oder im Footer reicht in der Regel aus.
Reicht eine deutsche DSGVO-Datenschutzerklärung für eine Schweizer Restaurant-Website?
Nein. Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG), das seit September 2023 gilt, unterscheidet sich in Aufbau und Anforderungen von der europäischen DSGVO. Eine direkte Übernahme einer deutschen Vorlage ist nicht rechtskonform. Schweizer Restaurants brauchen eine auf das revDSG zugeschnittene Erklärung.
Wie sollte eine Speisekarte auf der Restaurant-Website technisch eingebunden sein?
Idealerweise als lesbarer HTML-Text, nicht als reines PDF. Google kann PDF-Inhalte nur eingeschränkt indexieren, was die lokale Auffindbarkeit einschränkt. Ausserdem lassen sich Preise mit MWST-Hinweis und Allergenkennzeichnungen in einem HTML-Format wesentlich einfacher korrekt auszeichnen und für Mobilgeräte optimieren.
Braucht jede Restaurant-Website in der Schweiz einen Cookie-Banner?
Nicht zwingend. Wer ausschliesslich technisch notwendige Cookies verwendet, braucht keinen Banner. Sobald jedoch Dienste wie Google Analytics, Meta Pixel oder eingebettete YouTube-Videos eingesetzt werden, ist eine Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer erforderlich — ein Cookie-Banner ist dann der übliche Weg, diese einzuholen.
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